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   VGH Baden-Württemberg, 30.11.1988 - 6 S 2347/88   

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https://dejure.org/1988,5948
VGH Baden-Württemberg, 30.11.1988 - 6 S 2347/88 (https://dejure.org/1988,5948)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.1988 - 6 S 2347/88 (https://dejure.org/1988,5948)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 1988 - 6 S 2347/88 (https://dejure.org/1988,5948)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Auskunftspflicht des Kostenersatz- bzw Unterhaltspflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.1986 - IVb ZR 25/85

    Umfang der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1988 - 6 S 2347/88
    Nach § 116 Abs. 1 BSHG können von Kostenersatz- und Unterhaltspflichtigen nur Angaben über ihr Einkommen und Vermögen, nicht auch Belege dafür verlangt werden (wie BGH, Urteil vom 05.03.1985, FamRZ 86, 568).

    Dieses Verlangen ist durch § 116 Abs. 1 BSHG nicht gedeckt, denn diese Vorschrift ermächtigt nach -- soweit feststellbar -- einhelliger Ansicht nur zur Anforderung einer Auskunft, nicht auch zu dem Verlangen, deren Richtigkeit noch besonders zu belegen (BGH, Urt. v. 05.03.1986, FamRZ 86, 568; Sick, DVBl. 84, 1207/1209; Baur, FamRZ 86, 1175/1176).

  • BVerwG, 08.07.1982 - 5 C 39.81

    Deckung des sozialhilferechtlichen Bedarfs eines nicht in Hausgemeinschaft mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1988 - 6 S 2347/88
    Diese Einschränkung des § 28 BSHG gelte jedoch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.07.1982 (BVerwGE 66, 82) nicht für den Einsatz des Vermögens.

    Seiner Ansicht, er brauche für die Pflege seines Sohnes auch das Vermögen nicht einzusetzen, weil der Sohn nicht bei ihm lebt, hält der Beklagte zwar zu Recht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.07.1982 (BVerwGE 66, 82) entgegen.

  • BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 107.83

    Minderjähriger - Eltern - Hilfe zur Erziehung - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1988 - 6 S 2347/88
    Über diese durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.01.1984 (BVerwGE 68, 299; ebenso Senatsurt. vom 10.10.1984 -- 6 S 996/84 --) geklärte Rechtsfrage besteht zwischen den Beteiligten kein Streit.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1984 - 6 S 996/84

    Jugendhilfe; zur Heranziehung der Eltern zu einem Kostenbeitrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.1988 - 6 S 2347/88
    Über diese durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.01.1984 (BVerwGE 68, 299; ebenso Senatsurt. vom 10.10.1984 -- 6 S 996/84 --) geklärte Rechtsfrage besteht zwischen den Beteiligten kein Streit.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AS 12/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Hierfür bietet der über § 60 Abs. 2 Satz 3 SGB II anwendbare § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB, der die Nachweisverpflichtung des Unterhaltsschuldners ausdrücklich auf Belege über die Höhe der Einkünfte beschränkt (OLG Hamburg, Urteil v. 30.10.1984, 12 UF 109/84, FamRZ 1985, 394 ff. m.w.N.), keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage (ebenso zu § 116 Bundessozialhilfegesetz a.F. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 30.11.1988, 6 S 2347/88).
  • SG Dresden, 21.06.2011 - S 21 AS 1604/10

    Auskunftsanspruch nach § 60 Abs. 2 SGB II besteht auch bei einem denkbaren

    Eine Auskunft ist dabei die bloße Angabe von Tatsachen, wohingegen das Belegen die Vorlage von Beweismitteln erfordert (Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Urteil vom 30.11.1988, Aktenzeichen 6 S 2347/88, Rdnr. 21 bei juris).
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